Facts Special, März 2010. Stempeln statt Kleben

Veröffentlicht am 10.03.2010

Gerichtsmarken werden mehr und mehr zu einem Relikt vergangener Zeiten. Stattdessen erhalten sogenannte Gerichtskostenfreistempler Einzug in Anwaltskanzleien, Notariate und Behörden. Diese entlasten nicht nur die eigenen Mitarbeiter, sondern beschleunigen unter Umständen sogar die durch sie eingeleiteten Verfahren.

Die sogenannten Gerichtsbeziehungsweise Justizkostenmarken sind im modernen deutschen Justizsystem zu einem Auslaufmodell geworden. Früher verwendeten Anwaltskanzleien oder Notariate die Marken ähnlich wie Briefmarken: Die Gerichtskostenmarke, die direkt auf ein bei Gericht einzureichendes Schriftstück wie etwa eine Klageschrift geklebt wurde, war der Nachweis, dass die fälligen Gerichtskosten für die Bearbeitung eines Antrags bereits im Vorfeld entrichtet wurden. Die Marken, die einen Wert von 5 Cent bis zu 200 Euro hatten, konnten bei der zuständigen Gerichtsstelle gekauft werden. Heutzutage werden sie nur noch in wenigen deutschen Bundesländern verwendet. Und auch der Druck neuer Marken durch die Bundesdruckerei ist nicht mehr vorgesehen.

Stempeln statt kleben lautet stattdessen die Devise: Der Aufdruck von Stempeln auf die entsprechenden Dokumente mithilfe sogenannter Gerichtskostenfreistempler oder kurz "Sonderstempler" ersetzt heute den Gebrauch von Gerichtsmarken. Das Funktionsprinzip solcher Geräte ist mit dem einer herkömmlichen Frankiermaschine vergleichbar: Durch die Vorabzahlung an die zuständige Justizkasse erfolgt die "Aufladung" des Sonderstemplers mit einem bestimmten Wertbetrag. Der jeweils aktuell gestempelte Betrag von dem aufgeladenen Guthaben abgezogen.

Einen Sonderstempler zu verwenden, ist also insbesondere für solche Institutionen sinnvoll, bei denen regelmäßig die Zahlung von Gerichtskosten anfällt wie zum Beispiel Anwaltskanzleien oder Notariate. Für solche Anwender stellt die Verwendung des Stemplers eine erhebliche Arbeitsvereinfachung dar, denn der Gang zur Justizkasse und der Umgang mit den Marken gehören der Vergangenheit an. Und auch die Mandanten profitieren davon: Im Gegensatz zur alternativen Bezahlung der Gerichtskosten per Banküberweisung oder Scheckzahlung kann die Verwendung "freigestempelter" Dokumente zu einer Beschleunigung des Verfahrens bei Gericht führen.

GERICHTSKOSTEN ABRECHNEN

Mit drei verschiedenen Varianten von Sonderstemplern bietet der Hersteller Francotyp-Postalia für bestimmte Anwendergruppen das jeweils passende Produkt. Speziell für die Bedürfnisse von Kanzleien und Notariate geeignet ist der Gerichtskostenstempler Optimail GK. Mit ihm können bis zu neun verschiedene Nutzer ihre anfallenden Gerichtskosten direkt vor Ort in der Kanzlei über Kostenstellen getrennt voneinander abrechnen. Eine Wertvorgabe von maximal 75.000 Euro lässt sich auf das Gerät laden, welches wie die übrigen Sonderstempler von Francotyp-Postalia auch, Formate in einer Dicke bis 5 mm bedruckt und einen Stempelversatz von bis zu 99 mm erlaubt. Letzterer ermöglicht es, das Druckbild seitlich zu verschieben. Alle Stempler arbeiten auf Thermotransferdruck-Basis, wodurch das Druckbild randscharf und wischfest erscheint. Der Wechsel der Farbbandkassette, die bis zu 1.500 Stempel ausdruckt, ist laut Angaben des Herstellers unkompliziert und damit auch für ungelerntes Personal leicht durchzuführen.

Die Zahlstellen von Ämter und Behörden in ihrer Arbeit zu entlasten und Verwaltungsabläufe für gebührenpflichtige Bürgerdienste zu vereinfachen, verspricht der Einsatz des Gebührenstemplers Optimail GS. Dieser bietet die Möglichkeit, bis zu acht verschiedene Klischees für verschiedene Gebührenarten wie etwa Heiratsurkunde, Führerscheinzeugnis oder Pässe individuell gestalten zu können und dadurch für den Einsatz bei allen Verwaltungsstellen geeignet. Bei Bedarf lassen sich bis zu fünf weitere Sonderklischees nachrüsten. Das ist praktisch, um auf besondere Anlässe wie Stadtjubiläen, regionale Veranstaltungen oder andere Bürgerinformationen hinzuweisen.

KOSTENTRANSPARENZ WAHREN

Die bei den Gerichtskassen eingezahlten Gerichtskosten quittiert der Gerichtskassenstempler Optimail GKA. Diese Geräte sind durch die Justizministerien der Bundesländer zugelassen und durch einen Schlüsselschalter vor unberechtigtem Zugriff geschützt. Das Gerät speichert bis zu acht Gebührenarten wie zum Beispiel für Heiratsurkunde, Führerscheinzeugnis oder Pässe und verbucht sie auf bis zu neun verschiedene Kostenstellen.

Alle drei Systeme sind mit LCD-Display, das jeden Eingabeschritt anzeigt sowie mit automatischer Datums- und Uhrenanzeige ausgestattet. Sie verfügen außerdem über einen Kontrollzähler für Summen- und Stückzahl, sodass Kostentransparenz zu jeder Zeit gewährleistet bleibt. Bei hohen Gebührenwerten sowie bei unzureichendem Guthaben gibt der Sonderstempler einen akustischen Warnhinweis. Zudem lassen sich die Geräte dazu verwenden, die eingehende Eingangspost mit Posteingangsstempeln versehen.


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