Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Francotyp-Postalia Holding AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 Aktiengesetz (AktG)
Vorstand und Aufsichtsrat der Francotyp-Postalia Holding AG erklären gemäß § 161 AktG, dass seit Abgabe der letzten Erklärung nach § 161 AktG am 17. Januar 2022 den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 20. März 2020 bekannt gemachten Fassung vom 16. Dezember 2019 ("DCGK 2020") im Zeitraum bis zur Bekanntgabe der Fassung vom 28. April 2022 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 27. Juni 2022 ("DCGK 2022") mit den nachfolgend genannten und begründeten Ausnahmen entsprochen wurde und den Empfehlungen des DCGK 2022 seit dessen Inkrafttreten am 27. Juni 2022 mit den nachfolgend genannten und begründeten Ausnahmen entsprochen wurde und künftig entsprochen werden wird.
A.1 (DCGK 2020) bzw. A.2 (DCGK 2022): Berücksichtigung von Diversität bei der Besetzung von Führungspositionen
Durch entsprechende gesellschaftsinterne Richtlinien ist sichergestellt, dass die Besetzung von Führungspositionen diskriminierungsfrei erfolgt. Bei der Besetzung der Führungspositionen wird jedoch nicht gezielt auf Diversität geachtet.
B.1: Beachtung von Diversität bei der Zusammensetzung des Vorstands
Der Aufsichtsrat würde ein weibliches oder diverses Vorstandsmitglied begrüßen und bei gleicher Eignung vorrangig einstellen. Das Geschlecht und Diversität sind aus Sicht des Aufsichtsrats jedoch keine dominanten Auswahlkriterien für Vorstandsmitglieder. Dementsprechend hat der Aufsichtsrat für den Frauenanteil im Vorstand eine Zielgröße von 0% festgelegt.
B.3: Dauer der Erstbestellung von Vorstandsmitgliedern
In Abweichung von der Empfehlung, die Dauer der Erstbestellung von Mitgliedern des Vorstands auf drei Jahre zu beschränken, hält der Aufsichtsrat eine regelmäßige Erstbestelldauer von vier Jahren im Interesse der Stabilität und Kontinuität der Vorstandsbesetzung für angemessen. Der Aufsichtsrat legt darüber hinaus die angemessene Bestelldauer individuell fest, so dass diese, wie in der Vergangenheit, im Einzelfall auch weniger als vier Jahre betragen kann.
C.1: Beachtung von Diversität bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat würde ein weibliches oder diverses Aufsichtsratsmitglied begrüßen und bei gleicher Eignung vorrangig vorschlagen. Das Geschlecht und Diversität sind aus Sicht des Aufsichtsrats jedoch keine dominanten Auswahlkriterien für Aufsichtsratsmitglieder. Dementsprechend hat der Aufsichtsrat für den Frauenanteil im Aufsichtsrat eine Zielgröße von 0% festgelegt.
F.2: Fristen für die Zugänglichmachung von Konzernfinanzberichten
Der Konzernabschluss samt Konzernlagebericht wird aufgrund des umfangreichen Konsolidierungsaufwandes innerhalb von vier Monaten anstatt von 90 Tagen nach Geschäftsjahresende erstellt. Der Halbjahresfinanzbericht wird ebenfalls aufgrund des hohen Konsolidierungsaufwandes spätestens innerhalb von zwei Monaten anstatt von 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums veröffentlicht.
Berlin, 17. Januar 2023
Für den Vorstand
Carsten Lind Ralf Spielberger
Vorstandsvorsitzender CFO
Für den Aufsichtsrat
Dr. Alexander Granderath
Vorsitzender des Aufsichtsrats