Gemäß § 161 Aktiengesetz erklären Vorstand und Aufsichtsrat der Francotyp-Postalia Holding AG mit der Entsprechenserklärung, welchen Empfehlungen des vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gegebenen „Deutschen Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 7. Februar 2017 entsprochen wurde und wird, oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden.
2.3.3 Die Gesellschaft wird aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands den Aktionären die Verfolgung der Hauptversammlung über moderne Kommunikationsmedien, z. B. Internet, nicht ermöglichen können.
3.8 Für den Aufsichtsrat wurde eine D&O-Versicherung abgeschlossen. Diese Versicherung enthält zurzeit keinen Selbstbehalt für den Aufsichtsrat. Ein Selbstbehalt für den Aufsichtsrat soll bei der Neuverhandlung der Versicherung aufgenommen werden.
4.1.3 Der Vorstand sorgt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Richtlinien und wirkt auf deren Beachtung durch die Konzernunternehmen hin. Zu diesem Zweck ist ein Compliance Management System eingerichtet und im Konzern offengelegt und eingeführt. Beschäftigte und Dritte haben die Möglichkeit, Fehlverhalten im Unternehmen zu melden. Aufgrund des organisatorischen Aufwands wurde auf ein System verzichtet, das die Möglichkeit einräumt, geschützt Hinweise zu geben (Whistleblower-System).
5.3.1 Solange der Aufsichtsrat aus drei Personen besteht, werden keine Ausschüsse gebildet, in denen der Aufsichtsratsvorsitzende oder ein anderes Mitglied des Aufsichtsrats einen weiteren Vorsitz innehaben könnte, da die Besetzung der Gremien gleich der Besetzung des Aufsichtsrats wäre.
5.3.2 Solange der Aufsichtsrat aus drei Personen besteht, nimmt der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit die Aufgaben eines Prüfungsausschusses wahr.
5.3.3 Für die Bildung eines Nominierungsausschusses gelten die gleichen Bedingungen wie für die übrigen Ausschüsse.
5.4.1 Der Aufsichtsrat der Francotyp-Postalia Holding AG ist nicht mitbestimmt, deswegen können die Regeln der Mitbestimmungsgesetze für Arbeitnehmervertreter nicht beachtet werden. Eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer für Aufsichtsratsmitglieder ist nicht festgelegt. Angesichts der in Ziffer 5.4.1 Satz 1 des Kodex geforderten Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen erscheint die Festlegung einer Zugehörigkeitsdauer bislang nicht als sinnvoll. Grundsätzlich sieht die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats eine Altersgrenze für Mitglieder des Aufsichtsrats vor. Das Aufsichtsratsmandat soll spätestens mit Ablauf der Hauptversammlung enden, die auf die Vollendung des 70. Lebensjahres folgt. Auch hier gilt, dass angesichts der in Ziffer 5.4.1 Satz 1 des Kodex formulierten Anforderungen an die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und im Sinne der Kontinuität vorerst von dieser Empfehlung abgewichen wird.
7.1.2 Die Quartalsmitteilungen und der Halbjahresfinanzbericht werden aufgrund des hohen Konsolidierungsaufwandes entsprechend der Börsenordnung und dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) spätestens innerhalb von zwei bzw. drei Monaten nach Ende des Berichtszeitraums veröffentlicht.
Berlin, 22. März 2018
Für den Aufsichtsrat
Klaus Röhrig
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Vorstand
Rüdiger Andreas Günther Thomas Grethe Sven Meise
Vorstandsvorsitzender