Mentana-Claimsoft nimmt nächste Hürde auf dem Weg zur De-Mail-Akkreditierung

Birkenwerder, 08.02.2012

Die Mentana-Claimsoft GmbH, ein Tochterunternehmen der börsennotierten Francotyp-Postalia Holding AG (FP), erfüllt die datenschutzrechtlichen Anforderungen des De-Mail-Gesetzes. Das bestätigte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar nun mit einem entsprechenden Zertifikat.

Zwei von drei Schritten sind geschafft

Das Zertifikat ist für das Tochterunternehmen der FP ein weiterer, wichtiger Schritt in Richtung der Akkreditierung zum De-Mail-Diensteanbieter. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz Schaar signalisierte damit, dass der De-Mail-Dienst, wie ihn FP über die Mentana-Claimsoft künftig anbieten möchte, datenschutzkonform ist. Grundlage für seine positive Bewertung war ein Gutachten von Sachverständigen, das die Erfüllung der Anforderungen gemäß des De-Mail-Kriterienkatalogs überprüft hatte.

Bereits im Dezember 2011 hatte die Mentana-Claimsoft GmbH vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als erster zukünftiger De-Mail-Provider die „ISO-27001-Zertifizierung auf der Basis von IT-Grundschutz“ erhalten. Diese bestätigt die Sicherheit der De-Mail-Infrastruktur des Tochterunternehmens von FP. „Mit der zweiten Zertifizierung, die wir nun vom BfDI bekommen haben, rückt unser Ziel, bald die ersten offiziellen De-Mails verschicken zu können, in greifbare Nähe“, erklärt Andreas Drechsler, Vorstand der Francotyp-Postalia Holding AG.

Die letzte Hürde

Nun steht lediglich noch ein letztes Testat aus, das das BSI der Mentana-Claimsoft GmbH für das Bestehen eines Funktions- und Operabilitätstests ausstellen muss. „Wir hoffen, dass wir den Rest des Weges nun schnell gehen können und bald tatsächlich die Akkreditierung zum De-Mail-Provider in den Händen halten. Dann werden wir auf der CeBIT das Geschäftsmodell bekanntgeben“, so Drechsler weiter.

Die De-Mail erhöht die Sicherheit beim elektronischen Austausch von Dokumenten. Sie ist eine rechtsverbindliche und sichere Kommunikationsinfrastruktur, mit der digitale Briefe mit spezieller Rechtswirkung in Deutschland verschickt werden können. Das De-Mail-Gesetz bildet dafür die rechtliche Grundlage. Besonders interessant ist die De-Mail für Versender, die ansonsten Dokumente physikalisch versenden, also zum Beispiel Behörden und Unternehmen. Mahnungen, Rechnungen, Lieferscheine, Auftragsbestätigungen, Bescheide, personenbezogene Daten oder auch Einschreiben mit Rückschein sind Beispiele für wichtige Post, die künftig vollelektronisch und rechtswirksam per De-Mail zugestellt werden können.